Heine – Die Arbeitsvermittlung ist seit 2003 inhabergeführt. Mein Fokus liegt darauf, Bewerber in feste, direkte Beschäftigungsverhältnisse bei seriösen Arbeitgebern zu vermitteln. Zusätzlich biete ich die Vermittlung in Zeitarbeit an, wobei es interne Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Zeitarbeitsunternehmen oder den externen Einsatz bei Kunden gibt. Wert lege ich auf klare, faire Konditionen, transparente Abläufe und attraktive Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Mein Ziel ist es, eine passgenaue Vermittlung in stabile und sichere Arbeitsverhältnisse zur Zufriedenheit für alle Beteiligten zu erreichen. Wenn Sie mehr über meine Vorgehensweise oder aktuelle Möglichkeiten erfahren möchten, helfe ich Ihnen gerne weiter.
Ich suche
Pflegedienstleitung (PDL) – Ambulanter Pflegedienst – Berlin Reinickendorf (Vollzeit) gesucht
Mein Auftraggeber sucht eine leidenschaftliche Pflegedienstleitung (PDL), die mit medizinischer Exzellenz, Menschenführung und strategischem Weitblick den ambulanten Pflegedienst weiter nach vorne bringt. Wenn Sie Verantwortung lieben, Prozesse optimieren und ein starkes Team inspirieren möchten, freue ich mich auf Ihre Bewerbung.
Das Unternehmen ist ein ambulanter Pflegedienst in Berlin, der Patientinnen und Patienten zu Hause pflegt. Geboten werden fachliche Qualität, Empathie, Verlässlichkeit und Teamführung. Ziel ist die kontinuierliche Sicherstellung hoher Pflegequalität und die steuernde Weiterentwicklung unseres Leistungsangebotes.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Wir bieten
⭐⭐⭐⭐ Guter Arbeitgeber
wünschenswert
Deutsch MutterspracheDeutsch B2 oder besser
Sonn- und FeiertagszuschlagÜbertarifliche Zahlungen
Flexible ArbeitszeitenWeiterbildungsmöglichkeitenBetriebliche Gesundheitsförderung
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Keine Erfolgsgarantie
Bitte beachten Sie: Eine Vermittlung in ein konkretes Arbeitsverhältnis kann nicht garantiert werden. Sie erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit, Eignung sowie nach Prüfung und Einigung mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Darüber hinaus behalten wir uns vor, die Vermittlung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – durchzuführen.