Fünf Punkte, die Sie im Arbeitsvertrag verhandeln sollten

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Das Vorstellungsgespräch lief gut, jetzt geht es ans Eingemachte, den Arbeitsvertrag. Unterzeichnen Sie diesen nicht voreilig – einige Punkte können verhandelt werden.

Die Anspannung fällt erst einmal ab, wenn die Jobsuche auf der Zielgraden scheint: Mit den Bewerbungsunterlagen konnten Sie überzeugen, das Vorstellungsgespräch lief gut, Sie sind von dem Unternehmen und der offenen Position überzeugt. Da ist es nur eine Frage der Zeit, bis es an den Arbeitsvertrag geht. Blind unterschreiben sollten Sie den aber besser nicht – es lohnt sich immer, in bisschen zu verhandeln. Auf welche Punkte Sie dabei achten können.

Arbeitsvertrag verhandeln: Was Arbeitnehmer wissen sollten

In dem Arbeitsvertrag werden die Regeln für die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und Ihnen festgehalten. Daraus ergeben sich für Sie Rechte und Pflichten – der Arbeitgeber wird Ihnen beizeiten einen entsprechenden Arbeitsvertrag vorlegen, diesen sollten Sie gründlich lesen. Außerdem ist vor der Unterschrift die Zeit, bestimmte Aspekte zu verhandeln. Woran Sie beispielsweise denken könnten:

  1. Urlaubstage: Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Sie laut Gesetz einen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage. Die Karriere-Plattform Indeed informiert, dass die meisten Unternehmen den Beschäftigten mehr Urlaub gewähren. Beispielsweise seien heute zwischen 28 und 30 Urlaubstagen üblich. Manchmal erhöhe sich die Anzahl der Urlaubstage auch mit längerer Betriebszugehörigkeit. Ist in Ihrem Vertrag nur der gesetzliche Anspruch enthalten, so könnten Sie dort versuchen nachzuverhandeln.
  2. Gehalt: Oft ist der Lohn ein entscheidender Faktor dafür, ob man den Job nimmt oder nicht. Geld ist bei weitem nicht alles, auch Freude und Sinnhaftigkeit zählen vor allem für jüngere Generationen. Allerdings ist das Geld in Zeiten, in denen vieles teurer wird, auch wichtig. Im Vorstellungsgespräch kommt das Gehalt sicher zur Sprache, da können Sie nachverhandeln. Sollte beim Gehalt nichts zu machen sein, achten Sie auf Benefits, beispielsweise Übernahme der Fahrtkosten oder Ähnliches.
  3. Weitere Arbeitgeberleistungen: Wenn es nicht an das Gehalt direkt geht, können Sie auch weitere Aspekte aushandeln. Das Portal Arbeitsabc spricht von steuerfreien Leistungen, dazu zählen unter anderem Sachzuwendungen wie Warengutscheine, Kindergartenzuschüsse oder Aspekte der Gesundheitsförderung.
  4. Arbeitsbedingungen: Wie viele Stunden Sie arbeiten oder auch, ob Remote- und Homeoffice-Arbeit möglich ist, können zur Arbeitszufriedenheit beitragen. Ebenso könnten Sie verhandeln, dass Sie für das vorgegebene Gehalt möglicherweise weniger Stunden die Woche arbeiten, falls keine Erhöhung des Gehalts möglich ist.
  5. IT-Ausstattung: Bekommen Sie einen Dienstlaptop und ein Diensthandy – dann könnten Sie beispielsweise erfragen, ob Sie die Geräte auch für private Zwecke nutzen können. Dies sollte allerdings in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden, informiert der Spiegel.

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag verhandeln, eine Ausnahme sind Verträge von Auszubildenden, informiert Indeed. Allerdings kann es sinnvoll sein, auch dann schon über ein paar Einzelheiten zu reden. Denn spätestens, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, kommen Sie in die Situation, dass Sie verhandeln müssen. Dabei sollten Sie dann die branchenüblichen Rahmenbedingungen kennen und Ihren Wert einschätzen können.