- 17.04.2023
Quelle: BusinessInsider_Victoria Niemsch_13.April
Bildquelle. adobestock_481899186-supamotion
- Ihr habt eure Kündigung eingereicht und stellt im Nachhinein fest: Das war ein Fehler. Wir erklären euch, wie sinnvoll es ist, die Kündigung zurückzuziehen und wie ihr am besten vorgeht.
- Rechtlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, euren Rücktritt von der Kündigung zu akzeptieren. Ihr seid also auf Verständnis angewiesen.
- Wichtig ist, dass der Widerruf fristgerecht eingeht und formell einwandfrei ist.
Stress im Büro, Streit mit Vorgesetzten oder Kollegen, oder Unzufriedenheit mit den zugeteilten Aufgaben – fast jeder Arbeitnehmer hat sich schon einmal über den eigenen Job aufgeregt. Doch was ist, wenn ihr aufgebracht kündigt und die Entscheidung im Nachhinein bereut?
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Kündigung zurückzuziehen. Wir erklären euch, wie die rechtliche Lage aussieht und welche Formalitäten ihr beachten solltet, wenn ihr eine Kündigung zurückziehen wollt.
In welchen Fällen ist es sinnvoll, eine Kündigung zurückzuziehen?
Es gibt mehrere Gründe, aus denen Arbeitnehmer sich entschließen können, eine Kündigung zurückzuziehen. So kann es etwa sein, dass ihr ein neues Jobangebot in Aussicht hattet, dieses dann jedoch nicht zustande gekommen ist. Oder ein geplanter Umzug findet nicht statt. Auch, wenn ihr emotional überreagiert habt und euch erst am nächsten Tag bewusst wird, dass die Kündigung ein Fehler war, kann es sinnvoll sein, die eigene Kündigung zurückzuziehen.
Doch auch der Arbeitgeber kann eine Kündigung zurückziehen – etwa, wenn Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer (zum Beispiel Diebstahl oder Datenmissbrauch) sich als unwahr herausstellen. Auch, wenn ein geplanter Stellenabbau nicht mehr notwendig ist, kann eine Kündigung zurückgezogen werden. Verstößt die Kündigung gegen das Kündigungsschutzgesetz, kann dies ebenfalls ein Grund dafür sein, dass euer Arbeitgeber eine Kündigung zurückzieht.
Wie zieht ihr eine Kündigung rechtlich sauber zurück?
Zuerst einmal vorweg: Falls ihr lediglich die Worte „Ich kündige!“ gesagt oder eurem Chef eine WhatsApp geschickt habt, braucht ihr euch keine Sorgen zu machen. Denn eine Kündigung muss gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zwingend schriftlich – das heißt als Brief auf einem Blatt Papier inklusive eurer Unterschrift – erklärt werden, um rechtsgültig zu sein. Aber wie genau solltet ihr vorgehen, wenn ihr eure Kündigung formal korrekt eingereicht habt? Ihr habt drei Möglichkeiten, um eure Kündigung rechtlich einwandfrei zurückzuziehen:
- Zeitgleicher Widerruf: Eine Kündigung ist eine „empfangsbedürftige“ Willenserklärung und muss daher beim Empfänger, zum Beispiel eurem Vorgesetzten, ankommen, um wirksam zu sein. Laut § 130, Abs. 1 des BGB wird sie außerdem nicht wirksam, wenn der Empfänger gleichzeitig einen Widerruf empfängt. Ihr solltet also schnellstmöglich Kontakt zu eurem Arbeitgeber aufnehmen. Den Widerruf könnt ihr auch per Expressbrief schicken. Doch da dieser nicht schriftlich geschehen muss, sind eine E-Mail oder ein Telefonat ebenfalls wirksam und deutlich schneller. Auch in diesen Fällen solltet ihr euch jedoch den Empfang des Widerrufs schriftlich bestätigen lassen.
- Kündigung anfechten: Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass ihr eure eigene Kündigung anfechtet. Laut § 119 Abs. 1 des BGB gibt es für eine solche Anfechtung zwei mögliche Begründungen: Ihr wart bei Abgabe der Kündigung geistig oder emotional verwirrt oder habt aufgrund einer falschen Einschätzung der Lage gekündigt. Die Chance, auf diesem Weg erfolgreich zu sein, ist allerdings eher gering, da ihr eure Aussage erstmal beweisen müsst – und das ist ziemlich schwierig. Eine weitere Möglichkeit, eure Kündigung selbst anzufechten besteht dann, wenn ihr zu der Kündigung gedrängt wurdet. Hat euer Arbeitgeber zum Beispiel eine widerrechtliche Drohung ausgesprochen, so kann die Kündigung nach § 123 des BGB angefochten werden. Damit ihr auf diese Weise erfolgreich seid, solltet ihr allerdings Zeugen oder Beweise für eure Aussagen haben.
- Einvernehmliche Einigung: Am besten ist es, wenn ihr eine einvernehmliche Übereinkunft mit eurem Vertragspartner trefft. Dies ist etwa der Fall, wenn euer Chef eure Kündigung ignoriert – oder sogar zerreißt. Daher solltet ihr direkt mit eurem Vorgesetzten über die Situation sprechen. Außerdem ist es möglich, das Arbeitsverhältnis durch einen Fortsetzungsvertrag weiterzuführen oder sich auf eine „stillschweigende Verlängerung“ nach § 625 des BGB zu einigen. Dennoch ist es auch hier empfehlenswert, euch den Widerruf schriftlich bestätigen zu lassen.
Sind Arbeitgeber verpflichtet, den Rückzug der Kündigung zu dulden?
Grundsätzlich sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, zu akzeptieren, wenn Arbeitnehmer ihre Kündigung zurückziehen möchten. Denn laut § 130, Abs. 1 des BGB beendet eine schriftliche Kündigungserklärung das Arbeitsverhältnis automatisch, sobald sie dem gekündigten Vertragspartner zugestellt wird. Ihr seid also auf die Kulanz eures Chefs angewiesen. Eine Ausnahme besteht, wenn eure Kündigung formell fehlerhaft oder ungültig ist, weil ihr sie per WhatsApp, E-Mail oder Fax statt in Schriftform verschickt habt.
Dennoch ist es möglich, die Kündigung als unwirksam zu betrachten. Das geht aber nur, wenn beide Vertragspartner dem zustimmen. Wer seine Kündigung zurückziehen möchte, sollte also schnell handeln. Am besten ist es, wenn ihr ein klärendes Gespräch mit eurem Vorgesetzten sucht. Erklärt euren Fehler glaubhaft, entschuldigt euch und bittet darum, die Kündigung widerrufen zu dürfen.
Welche Stolpersteine solltet ihr beachten?
Ebenfalls wichtig: Achtet auf korrekte Formalia, denn Formfehler können euch schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Hat euer Vorgesetzter den Widerruf eurer Kündigung akzeptiert, solltet ihr dies unbedingt schriftlich festhalten. Dieses Schreiben sollte neben dem Datum alle getroffenen Absprachen, sowie die Unterschriften aller beteiligten Parteien enthalten.
Außerdem solltet ihr nicht zu lange warten, wenn ihr eure Kündigung zurückziehen wollt. Denn obwohl dies theoretisch bis zum Ende der Kündigungsfrist möglich ist, kann es sein, dass eure Stelle bis dahin bereits neu besetzt ist oder euer Chef euren Widerruf nicht mehr akzeptiert. Falls ihr also eine übereilte Kündigung zurückziehen wollt, nehmt am besten sofort Kontakt zu eurem Vorgesetzten auf, klärt die Situation und haltet alle Absprachen schriftlich fest.
- 17.04.2023
Quelle: BusinessInsider_Victoria Niemsch_13.April
Bildquelle. adobestock_481899186-supamotion
- Ihr habt eure Kündigung eingereicht und stellt im Nachhinein fest: Das war ein Fehler. Wir erklären euch, wie sinnvoll es ist, die Kündigung zurückzuziehen und wie ihr am besten vorgeht.
- Rechtlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, euren Rücktritt von der Kündigung zu akzeptieren. Ihr seid also auf Verständnis angewiesen.
- Wichtig ist, dass der Widerruf fristgerecht eingeht und formell einwandfrei ist.
Stress im Büro, Streit mit Vorgesetzten oder Kollegen, oder Unzufriedenheit mit den zugeteilten Aufgaben – fast jeder Arbeitnehmer hat sich schon einmal über den eigenen Job aufgeregt. Doch was ist, wenn ihr aufgebracht kündigt und die Entscheidung im Nachhinein bereut?
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Kündigung zurückzuziehen. Wir erklären euch, wie die rechtliche Lage aussieht und welche Formalitäten ihr beachten solltet, wenn ihr eine Kündigung zurückziehen wollt.
In welchen Fällen ist es sinnvoll, eine Kündigung zurückzuziehen?
Es gibt mehrere Gründe, aus denen Arbeitnehmer sich entschließen können, eine Kündigung zurückzuziehen. So kann es etwa sein, dass ihr ein neues Jobangebot in Aussicht hattet, dieses dann jedoch nicht zustande gekommen ist. Oder ein geplanter Umzug findet nicht statt. Auch, wenn ihr emotional überreagiert habt und euch erst am nächsten Tag bewusst wird, dass die Kündigung ein Fehler war, kann es sinnvoll sein, die eigene Kündigung zurückzuziehen.
Doch auch der Arbeitgeber kann eine Kündigung zurückziehen – etwa, wenn Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer (zum Beispiel Diebstahl oder Datenmissbrauch) sich als unwahr herausstellen. Auch, wenn ein geplanter Stellenabbau nicht mehr notwendig ist, kann eine Kündigung zurückgezogen werden. Verstößt die Kündigung gegen das Kündigungsschutzgesetz, kann dies ebenfalls ein Grund dafür sein, dass euer Arbeitgeber eine Kündigung zurückzieht.
Wie zieht ihr eine Kündigung rechtlich sauber zurück?
Zuerst einmal vorweg: Falls ihr lediglich die Worte „Ich kündige!“ gesagt oder eurem Chef eine WhatsApp geschickt habt, braucht ihr euch keine Sorgen zu machen. Denn eine Kündigung muss gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zwingend schriftlich – das heißt als Brief auf einem Blatt Papier inklusive eurer Unterschrift – erklärt werden, um rechtsgültig zu sein. Aber wie genau solltet ihr vorgehen, wenn ihr eure Kündigung formal korrekt eingereicht habt? Ihr habt drei Möglichkeiten, um eure Kündigung rechtlich einwandfrei zurückzuziehen:
- Zeitgleicher Widerruf: Eine Kündigung ist eine „empfangsbedürftige“ Willenserklärung und muss daher beim Empfänger, zum Beispiel eurem Vorgesetzten, ankommen, um wirksam zu sein. Laut § 130, Abs. 1 des BGB wird sie außerdem nicht wirksam, wenn der Empfänger gleichzeitig einen Widerruf empfängt. Ihr solltet also schnellstmöglich Kontakt zu eurem Arbeitgeber aufnehmen. Den Widerruf könnt ihr auch per Expressbrief schicken. Doch da dieser nicht schriftlich geschehen muss, sind eine E-Mail oder ein Telefonat ebenfalls wirksam und deutlich schneller. Auch in diesen Fällen solltet ihr euch jedoch den Empfang des Widerrufs schriftlich bestätigen lassen.
- Kündigung anfechten: Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass ihr eure eigene Kündigung anfechtet. Laut § 119 Abs. 1 des BGB gibt es für eine solche Anfechtung zwei mögliche Begründungen: Ihr wart bei Abgabe der Kündigung geistig oder emotional verwirrt oder habt aufgrund einer falschen Einschätzung der Lage gekündigt. Die Chance, auf diesem Weg erfolgreich zu sein, ist allerdings eher gering, da ihr eure Aussage erstmal beweisen müsst – und das ist ziemlich schwierig. Eine weitere Möglichkeit, eure Kündigung selbst anzufechten besteht dann, wenn ihr zu der Kündigung gedrängt wurdet. Hat euer Arbeitgeber zum Beispiel eine widerrechtliche Drohung ausgesprochen, so kann die Kündigung nach § 123 des BGB angefochten werden. Damit ihr auf diese Weise erfolgreich seid, solltet ihr allerdings Zeugen oder Beweise für eure Aussagen haben.
- Einvernehmliche Einigung: Am besten ist es, wenn ihr eine einvernehmliche Übereinkunft mit eurem Vertragspartner trefft. Dies ist etwa der Fall, wenn euer Chef eure Kündigung ignoriert – oder sogar zerreißt. Daher solltet ihr direkt mit eurem Vorgesetzten über die Situation sprechen. Außerdem ist es möglich, das Arbeitsverhältnis durch einen Fortsetzungsvertrag weiterzuführen oder sich auf eine „stillschweigende Verlängerung“ nach § 625 des BGB zu einigen. Dennoch ist es auch hier empfehlenswert, euch den Widerruf schriftlich bestätigen zu lassen.
Sind Arbeitgeber verpflichtet, den Rückzug der Kündigung zu dulden?
Grundsätzlich sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, zu akzeptieren, wenn Arbeitnehmer ihre Kündigung zurückziehen möchten. Denn laut § 130, Abs. 1 des BGB beendet eine schriftliche Kündigungserklärung das Arbeitsverhältnis automatisch, sobald sie dem gekündigten Vertragspartner zugestellt wird. Ihr seid also auf die Kulanz eures Chefs angewiesen. Eine Ausnahme besteht, wenn eure Kündigung formell fehlerhaft oder ungültig ist, weil ihr sie per WhatsApp, E-Mail oder Fax statt in Schriftform verschickt habt.
Dennoch ist es möglich, die Kündigung als unwirksam zu betrachten. Das geht aber nur, wenn beide Vertragspartner dem zustimmen. Wer seine Kündigung zurückziehen möchte, sollte also schnell handeln. Am besten ist es, wenn ihr ein klärendes Gespräch mit eurem Vorgesetzten sucht. Erklärt euren Fehler glaubhaft, entschuldigt euch und bittet darum, die Kündigung widerrufen zu dürfen.
Welche Stolpersteine solltet ihr beachten?
Ebenfalls wichtig: Achtet auf korrekte Formalia, denn Formfehler können euch schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Hat euer Vorgesetzter den Widerruf eurer Kündigung akzeptiert, solltet ihr dies unbedingt schriftlich festhalten. Dieses Schreiben sollte neben dem Datum alle getroffenen Absprachen, sowie die Unterschriften aller beteiligten Parteien enthalten.
Außerdem solltet ihr nicht zu lange warten, wenn ihr eure Kündigung zurückziehen wollt. Denn obwohl dies theoretisch bis zum Ende der Kündigungsfrist möglich ist, kann es sein, dass eure Stelle bis dahin bereits neu besetzt ist oder euer Chef euren Widerruf nicht mehr akzeptiert. Falls ihr also eine übereilte Kündigung zurückziehen wollt, nehmt am besten sofort Kontakt zu eurem Vorgesetzten auf, klärt die Situation und haltet alle Absprachen schriftlich fest.