Pausen bei der Arbeit – wann und wie lange müssen sie sein?

Quelle: SWR3 vom Kira Urschinger

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Pausen bei der Arbeit sind wichtig. Aber wie lang muss die Pause sein? Hier gibt’s den Überblick über die gesetzlichen Regelungen in Deutschland.

Pausen bei der Arbeit sind in Deutschland im Gesetz verankert

Bei der Arbeit regelmäßig Pausen zu machen, ist ohne Frage nötig – für die Gesundheit und den Stresslevel und damit zusammenhängend auch für die Arbeitsqualität und vor allem die Arbeitssicherheit. Wer lange durcharbeitet, verliert nicht nur Nerven, sondern auch die Konzentration und das kann je nach Job richtig gefährlich werden.

Und weil das so ist, sind die Ruhepausen nicht nur eine freundliche Empfehlung, sondern sie sind in Deutschland in einem Gesetz klar verankert. Im Arbeitszeitgesetz sind Regeln konkret für Pausen definiert. Hier heißt es:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Das Arbeitszeitgesetz gilt unabhängig von der Branche – vom Bürojob über die Gastro bis zur Baustelle oder Kita.

Pausen bei der Arbeit: Regelungen im Arbeitszeitgesetz

Ausnahmen für einzelne Branchen gibt es hingegen bei der Frage, wie lange die Pausenzeit zwischen dem Arbeitsende eines Tages bis zum Beginn des nächsten sein muss:

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
(4) (weggefallen)

Wann und wie lang muss die Pause sein?

Wie lange die Pause mindestens sein muss, hängt davon ab, wie lange Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer insgesamt an diesem Tag beschäftigt sind:

  • Bis zu sechs Stunden darf ohne Ruhepause gearbeitet werden, danach ist eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht.
  • Die 30-Minuten-Regel gilt bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden.
  • Arbeite ich länger als neun Stunden, bin ich zu einer Pause von mindestens 45 Minuten verpflichtet.

Zeiten für Pausen während der Arbeit müssen planbar sein

Was heißt das genau? Pausen müssen erstens im Voraus feststehen. Es geht also nicht, dass Arbeitnehmer jeden Tag spontan zu einer anderen Uhrzeit eine Pause machen, sondern die Pause muss planbar sein, beispielsweise in einem Dienstplan angelegt.

Sind kurze Pausen während der Arbeitszeit gesetzlich möglich?

Die Pause kann aufgeteilt werden in Zeiteinheiten von jeweils mindestens 15 Minuten und muss laut Gesetz in Summe die verpflichtende Zeit ergeben. Zweimal 15 Minuten sind also bei einem 8-Stunden-Tag okay, sofern nichts anderes im Betrieb vereinbart wurde.

Die Pausenzeit von in der Regel 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen muss immer ununterbrochen frei sein.

Kann der Arbeitgeber längere Ruhepausen vorgeben?

Die Fürsorgepflicht liegt beim Arbeitgeber, die Chefin oder der Chef muss also zusehen, dass es funktioniert. Wenn sie längere Pausen für richtig halten, als es im Gesetz verankert ist, können sie das festlegen. Letztlich sind sie verantwortlich, wenn im Betrieb etwas passiert oder die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet wird. Eine Stunde Pause bei acht Stunden Arbeit ist also nicht gesetzwidrig, auch wenn das Gesetz nur nur eine halbe Stunde fordert.

Kann ich die Pause so legen, dass ich später zur Arbeit komme?

Was ich als Arbeitnehmer nicht so einfach machen kann: Die Pause an den Rand meiner Arbeitszeit legen. Es ist also nicht zulässig, eine halbe Stunde später zu kommen als der festgelegte Arbeitsbeginn und hier quasi meine Pausenzeit an den Anfang zu legen. Dasselbe gilt für das Aufsparen der Pause, um beispielsweise freitags früher Feierabend zu machen. Die Pause ist als erholsame Arbeitsunterbrechung gedacht, also muss ich erst einmal meinen Dienst angetreten haben, um ihn zu unterbrechen. Und ich darf ihn auch nicht mit Einberechnung der Pause frühzeitig beenden.

Darf ich als Arbeitnehmer auf meine Pausenzeit verzichten?

Durcharbeiten, um früher ins Wochenende zu kommen oder durchziehen, um die Arbeit noch irgendwie vor dem Urlaub erledigt zu kriegen? Das geht laut Gesetzgeber nicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nicht einfach auf ihre Pause verzichten – auch dann nicht, wenn es freiwillig und in ihrem eigenen Interesse wäre. Ein Pause ist laut Arbeitszeitgesetz eine Pflicht, auf die ich auch nicht so einfach verzichten kann. Manche Unternehmen berechnen die Ruhepausen sogar automatisch bei den Zeiterfassungssystemen, sodass die Pause regelhaft mit ihrer Minimalzeit abgebucht wird.

Wer ist in der Pflicht, dass ich die Pause im Job machen kann?

In der Pflicht sind alle Beteiligten – der Arbeitgeber muss sich darum kümmern, dass es eine Pausenmöglichkeit gibt und sie im Zweifel konkret anordnen. Der Arbeitnehmer muss sie nehmen.

  • Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass Pausen planbar sind und dass es bei der Arbeitslast möglich ist, sie tatsächlich auch zu machen.
  • Diese Verantwortung kann auch nicht einfach delegiert werden. Der Chef oder die Chefin kann also nicht einfach sagen: „Liebes Team, macht ihr das mal bitte unter euch aus, wie ihr das hinkriegt mit den Pausen“.
  • Der Arbeitnehmer muss die Pausenzeit einhalten und auch wirklich eine Pause machen. Ein Verzicht, und sei er noch so einvernehmlich, ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ich keine Pause mache?

Kommt es in Ausnahmefällen zu einer begründeten Verlängerung der Arbeitszeit, muss der Arbeitgeber das dokumentieren. Gegebenenfalls sind Meldungen innerhalb des Unternehmens an den Betriebsrat vereinbart, denn das ist keine kleine Sache. Zur Regel werden darf das auf jeden Fall nicht.

Grundsätzlich ist es natürlich wünschens- und empfehlenswert, dass alle Beteiligten miteinander sprechen, wenn Pausen nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können. Das gilt für jede Problematik am Arbeitsplatz: Das Thema anzusprechen kann im besten Fall zu einer konstruktiven Lösung führen. Denn jedem Arbeitgeber sollte auch die Fürsorgepflicht an dieser Stelle bewusst sein.

Wenn es nicht zu schaffen ist, Pausen einzuhalten und ein Gespräch mit den Vorgesetzten nichts gebracht hat, kann sich jeder an den Betriebsrat wenden, wenn es einen gibt. Alternativ ist es möglich, sich direkt bei der Aufsichtsbehörde zu melden. Die Behörden sind auf Ebene von Bundesländern organisiert, also nicht einheitlich für ganz Deutschland. Meist ist es auch möglich, sich anonym zu melden.

Diese Strafen drohen, wenn Ruhepausen nicht eingehalten werden

Wenn Pausen nicht eingehalten werden, kann das teuer werden. Die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde kann hohe Bußgelder verhängen, bis zu 30.000 Euro. Die Bußgeldhöhe hängt davon ab, wie lange ohne Pause gearbeitet wurde und wie viele Arbeitnehmer davon betroffen sind. In schweren Fällen, zum Beispiel, falls der Arbeitgeber vorsätzlich gehandelt hat und damit die Arbeitssicherheit gefährdet wurde, macht er sich sogar strafbar und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Auf Arbeitsrechte.de gibt es eine Tabelle dazu.